Optimum Steuerberatung Tulln

  ...wo persönliche Betreuung groß geschrieben wird.

Unser credo: Ihr Optimum

Als Steuerberater haben wir die Zahlen im Griff und sind der sichere Rückhalt an Ihrer Seite, damit Sie sich voll und ganz Ihrer Kernkompetenz widmen können. Vertrauen und Verlässlichkeit sehen wir als Grundbaustein für eine langfristige Zusammenarbeit.


Wir sind eine innovative Kanzlei und setzen auf moderne und flexible Lösungen. Mithilfe von Digitalisierung erleichtern wir viele Abläufe für Sie und gestalten die Prozesse effektiver, damit Sie sich Zeit und Geld sparen.


Wir sehen uns aber nicht nur als Experten für Zahlen, sondern auch für Ideen und können dabei helfen diese in die Tat umzusetzen.


In unserer Steuerberatungskanzlei in Tulln betreuen wir vor allem Klient:innen aus der Region Tulln und Wien, aber dank den digitalen Möglichkeiten auch aus ganz Österreich.


Moderne Steuerberatung - Zukunftsorientiert & Zuverlässig.


Leistungen

STEUERBERATUNG

JAHRESABSCHLUSS

BUCHHALTUNG

PERSONALVERRECHNUNG

UNTERNEHMENSBERATUNG

SPEZIALTHEMEN

Philipp Gruber LL.B. (WU), LL.M.

"Wie für Sie, ist auch mein Job mehr als ein Beruf für mich."

Als Steuerberater verstehe ich mich als Ihr kompetenter Ansprechpartner in sämtlichen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.


Meine große Stärke liegt in der individuellen und persönlichen Betreuung meiner Klient:innen. Bei mir sind Sie keine Nummer. Sie sind mir wichtig und somit nehme ich mir auch stets Zeit für all Ihre Anliegen.


Up to Date zu sein und stetige Fortbildungen sind für mich selbstverständlich, um für meine Kund:innen zu jeder Zeit das Optimum heraus holen zu können.

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MEHR INFOS

Steuer Blog

von Philipp Gruber 09 Sept., 2023
Die Beantragung der Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmer ist über das Unternehmensserviceportal (USP) möglich. Um diesen Prozess zu starten, ist eine Registrierung im USP erforderlich, sowie die Bereitstellung einer Handy-Signatur oder einer ID Austria. Für den Fall, dass Sie im USP nicht über die Berechtigung zur Nutzung des Services "Förderung beantragen" verfügen, kann der/die USP-Administrator/in eine entsprechende Zuordnung für Sie einrichten. Nach Abschluss dieser Schritte steht Ihnen der Service "Energiekostenpauschale für Unternehmen" zur Verfügung. Unter folgendem LINK finden Sie alle notwendigen Informationen für Ihre erfolgreiche Antragsstellung über das USP sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen am Ende der Seite. Die wichtigsten Punkte im Überblick Förderungsfähig sind bestehende Klein- und Kleinstunternehmen mit Betriebsstätte in Österreich. Der Jahresumsatz muss zwischen EUR 10.000 und maximal EUR 400.000 liegen (basierend auf dem Jahr 2022). Ausgeschlossen sind öffentliche Unternehmen, Unternehmen aus den Bereichen Energie, Finanzwesen, Versicherungswesen, Realitätenwesen, Landwirtschaft, verkammerte und nicht verkammerte freie Berufe, Unternehmen mit vorherigen Verbandsgeldbußen, sowie solche, die bereits einen Antrag für ein anderes Förderprogramm (z.B. Energiekostenzuschuss) gestellt haben. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Die Höhe der Förderung variiert zwischen EUR 110,00 und EUR 2.475,00 und ist abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Der Antrag erfordert neben den allgemeinen Angaben auch die Angabe des Jahresumsatzes für das Jahr 2022. Dieser Jahresumsatz wird in folgende Umsatzklassen eingeteilt: Stufe 1: EUR 10.000,00 bis EUR 34.999,99 Stufe 2: EUR 35.000,00 bis EUR 99.999,99 Stufe 3: EUR 100.000,00 bis EUR 199.999,99 Stufe 4: EUR 200.000,00 bis EUR 299.999,99 Stufe 5: EUR 300.000,00 bis EUR 400.000,00 Die Berechnung des Jahresumsatzes erfolgt durch die Addition der in der Kennzahl 000 der Umsatzsteuervoranmeldungen und der in der zusammenfassenden Meldungen gemeldeten oder unterjährig bescheidmäßig festgesetzten Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen. Falls die Umsätze unter EUR 35.000,00 liegen oder keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgegeben wird, werden die Erträge bzw. Betriebseinnahmen der Steuererklärungskennzahlen 9040 und 9050 des Kalenderjahres 2022 herangezogen. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten www.energiekostenpauschale.at und www.usp.gv.at/beantragung-energiekostenpauschale . Noch Fragen? Gerne beraten Sie die Experten der Optimum Steuerberatung individuell.
von Philipp Gruber 31 Mai, 2023
Die Initiative "niemals-ohne" ist eine Aktion der KSW für Unternehmensgründer:innen. Diese erhalten einen Gründerbonus in Höhe von € 200,- auf die erste Honorarnote ihres Steuerberaters. Um anspruchsberechtigt zu sein, muss die Unternehmensgründung belegt werden, etwa durch einen GISA-Auszug, eine NeuFöG-Bestätigung oder einen Firmenbuchauszug. Der Gründungsnachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein. Wie funktioniert's? Gehen Sie auf www.niemals-ohne.at und registrieren Sie sich. Laden Sie ihren Gründungsnachweis hoch. Laden Sie die Honorarnote des Steuerberaters hoch. Nach Prüfung durch die KSW bekommen Sie den Gründerbonus in Höhe von € 200,- ausbezahlt.
von Philipp Gruber 02 Apr., 2023
Eines der zentralen Themen in unserem Beruf als Steuerberater sind Fristen und Termine. Darum haben wir hier eine kleine Übersicht über die wichtigsten steuerlichen Termine für Sie zusammengefasst. Jahressteuererklärungen samt Beilagen für Einkommen-, Umsatz- und Körperschaftssteuer sind, gemäß § 134 Abs 1 BAO, bis zum 30. April des Folgejahres beim Finanzamt einzubringen. Bei Betreuung durch einen Steuerberater verlängert sich diese Frist allerdings um ein weiteres Jahr. Mann kann sagen, dass der 15. des Monats stets ein wichtiger Tag für uns Steuerberater ist. Weitere wichtige Abgabetermine:
von Philipp Gruber 25 März, 2023
Die Europäische Zentralbank hat den Leitzins am 16.2.2023 erneut um 0,50%-Punkte erhöht. Dies bedeutet somit auch eine Änderung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen. Der entsprechende BMF-Erlass wurde am 16.3.2023 veröffentlicht. Hier sehen Sie eine Übersicht der Zinsänderungen seit Dezember 2022:
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