Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen und Feiertagsarbeitsentgelt 2026. Was ändert sich in der Lohnverrechnung und was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Das Jahr 2026 bringt in Österreich bedeutende Änderungen in der steuerlichen Behandlung von Überstundenzuschlägen und Feiertagsarbeitsentgelt mit sich. Nach politischen Verhandlungen hat der Nationalrat im Jänner 2026 eine Novelle des Einkommensteuergesetzes beschlossen, die klare gesetzliche Grundlagen für diese Steuerbegünstigungen schafft – und in der Lohnverrechnung spürbare Effekte mit sich bringt.
Warum diese Änderungen?
In den vergangenen Jahren war die steuerliche Behandlung von Zuschlägen für Überstunden und Feiertagsarbeit teilweise uneinheitlich geregelt. Besonders das Feiertagsarbeitsentgelt war nach einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichts zunächst steuerpflichtig zu behandeln, was bei vielen Arbeitnehmern zu Nettoverlusten geführt hat. Ziel der neuen Regelungen ist es daher, Rechtssicherheit zu schaffen, Beschäftigte zu entlasten und die steuerliche Begünstigung klar gesetzlich zu verankern.
Steuerfreie Überstundenzuschläge – die neuen Regeln
Für das Jahr 2026 gilt Folgendes:
Erhöhter Freibetrag für Überstundenzuschläge
- Arbeitnehmer können bis zu 15 Überstunden pro Monat steuerfrei abrechnen.
- Der steuerfreie Betrag wurde auf maximal 170 € pro Monat festgelegt.
- Diese Regelung gilt befristet nur für das Jahr 2026.
Zum Vergleich:
- Für 2024 und 2025 waren Überstundenzuschläge bis zu 200 € bzw. 18 Stunden steuerfrei.
- Ohne Neuregelung wäre der Freibetrag 2026 wieder auf 120 € bzw. 10 Stunden gesunken.
Wichtig: Nur der Zuschlagsanteil der Überstunden ist steuerfrei. Der normale Stundenlohn bleibt weiterhin steuerpflichtig – auch wenn er im Zusammenhang mit einer Überstunde gezahlt wird.
Steuerfreiheit für Feiertagsarbeitsentgelt
Ein zentraler Punkt der Neuregelung ist die klare gesetzliche Verankerung der Steuerfreiheit für Feiertagsarbeit:
Bis zu 400 € steuerfrei pro Monat
- Arbeitnehmer, die an gesetzlichen Feiertagen arbeiten, können ihr Entgelt bis zu einer Höhe von 400 € pro Monat steuerfrei erhalten.
- Das gilt auch für das normale Entgelt, nicht nur für Zuschläge.
- Damit wird eine Entscheidung des BFG vom Frühjahr 2025 korrigiert und die Steuerfreiheit rechtlich abgesichert.
Diese Neuregelung beseitigt Unsicherheiten, die viele Arbeitgeber und Lohnverrechner im Jahr 2025 belastet haben, und soll dauerhaft gelten.
Auswirkungen auf die Lohnverrechnung 2026
Für Lohnverrechner und Personalverantwortliche ergeben sich mehrere praktische Konsequenzen:
Software- und Prozessanpassungen
Da die neuen Freibeträge rückwirkend ab 1. Jänner 2026 gelten, müssen Lohnabrechnungsprogramme entsprechend angepasst werden. Eine Aufrollung früherer Abrechnungen im Jahr 2026 kann nötig sein, wenn die neue Regelung ans Lohnjournal oder die Gehaltssoftware erst später eingespielt wird.
Klare Abgrenzungen
- Zuschläge vs. Grundlohn: Nur die Zuschläge sind steuerfrei (bis Maximal-Betrag).
- Überstunden vs. Mehrarbeit: Für viele Lohnverrechner gilt es, sorgfältig zu unterscheiden, welche Zuschläge steuerbegünstigt sind.
- Feiertagsarbeit vs. reguläre Arbeit: Die Einordnung des Feiertagsarbeitsentgelts in den steuerbegünstigten Freibetrag muss korrekt erfolgen (max. 400 €).
Fazit: Chancen und Herausforderungen
Die Änderungen zur Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen und Feiertagsarbeitsentgelt 2026 bringen sowohl Entlastungen für viele Arbeitnehmer als auch zusätzliche Anforderungen für die Lohnverrechnung mit sich.
Für Arbeitnehmer:
Mehr Netto – besonders für jene, die regelmäßig Überstunden leisten oder an Feiertagen arbeiten.
Für Arbeitgeber & Lohnverrechner:
Notwendige Anpassungen der Abrechnungsprozesse und -systeme sowie eine sorgfältige Dokumentation der Zuschläge.
In der Gesamtschau verbessern die neuen gesetzlichen Regelungen die steuerliche Behandlung von Mehrarbeit – und schaffen mehr Rechtssicherheit und Planungsklarheit für 2026.
Noch Fragen?
Gerne unterstützen wir Sie auch in sämtlichen Angelegenheiten der Lohnverrechnung.
Quellen:
- Steuerliche Begünstigung Überstundenzuschläge und Beleglotterie – Analyse des Budgetdiensts zur steuerlichen Behandlung von Überstunden und Feiertagsarbeitsentgelt 2026
🔗 https://www.parlament.gv.at/fachinfos/budgetdienst/Steuerliche-Beguenstigung-Ueberstundenzuschlaege-und-Beleglotterie - Nationalrat beschließt steuerliche Erleichterungen bei Überstunden sowie bei Feiertagsarbeit (PK0034/21.01.2026) – Parlamentskorrespondenz zur beschlossenen Gesetzesnovelle
🔗 https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0034 - Finanzausschuss beschließt steuerliche Erleichterungen bei Überstunden sowie bei Feiertagsarbeit (PK0028/20.01.2026) – Vorabinformation aus dem Parlamentsausschuss
🔗 https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0028 - Bundesrat spricht sich mehrheitlich für Neuregelung der Steuerbegünstigung von Überstunden und Feiertagsarbeit aus (PK0089/05.02.2026) – Stellungnahme des Bundesrats zur Gesetzesnovelle
🔗 https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0089 - Einkommensteuergesetz – Beschluss des Nationalrates (EStG-IA-666) – offizieller Beschlusstext zur Steuerfreiheit von Feiertagsarbeit und Überstundenzuschlägen
🔗 https://www.usp.gv.at/aktuelles/gesetzliche-neuerungen/Beschluss-des-Nationalrates/estg-ia-666.html - Einkommensteuergesetz – Initiativantrag zum EStG (IA-666/A) – parlamentarischer Entwurf, der die Neuregelung vorbereitet hat
🔗 https://www.usp.gv.at/aktuelles/gesetzliche-neuerungen/Regierungsvorlagen/estg-ia-666.html






